Klasse A

• Fahrzeuge: Alle Motorräder ohne Leistungsbeschränkung
Krafträder über 50 ccm und über 45 km/h - dreirädrige Kraftfahrzeuge über 50 ccm, 45 km/h und über 15 kW
- schließt die Klassen AM, A1, A2 mit ein -
• Mindestalter: 24 Jahre (Direkteinstieg)
• Prüfung : Theorie und Praxis
12 Sonderfahrten (Pflichtstunden)
Übungsfahrten nach Bedarf
Unterricht: 12 x Grundstoff und 4 x Zusatzstoff
Vorbesitz Klasse B: 10 x Grundstoff und 4 x Zusatzstoff
oder
20 Jahre (nach 2 Jahren Vorbesitz A2)
Prüfung: Nur Praxis
Klasse A 1

Krafträder bis 125 ccm - bis 11 kW (Verhältnis Leistung/ Gewicht bis 0,1 kW/kg)
- Mindestalter 16 Jahre
- dreirädrige Fahrzeuge über 50 ccm und 45 km/h, bis 15 kW - schließt Klasse AM mit ein
Unterricht: 12 x Grundstoff und 4 x Zusatzststoff
Vorbesitz Klasse B: 10 x Grundstoff und 4 x Zusatzstoff
B 196 (Erweiterung der Klasse B)
• Mindestalter: 25 Jahre
• Voraussetzungen: Mindestens 5 Jahre im Besitz der Klasse B
• Fahrzeuge: Leichtkrafträder bis 125 ccm, max. 11 kW
• Ausbildung: 9 Unterrichtseinheiten (4 Theorie, 5 Praxis)
• Prüfung: Keine; nur Fahrerschulung
• Hinweis: Gültig nur in Deutschland

Klasse AM / Roller
Klasse AM - leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge - bis 50 ccm
und 45 km/h - bis 4 kW bei Elektroantrieb
- Mindestalter 16 Jahre (in Niedersachsen ab 15)
- erfordert theoretische und praktische Prüfung
- kein Eintrag bei Prüfung mit Automatikfahrzeugen
-Unterricht: 12 x Grundstoff und 2 x Zusatzstoff
- erfordert theoretische und praktische Prüfung
