Klasse  A

 

 

Fahrzeuge: Alle Motorräder ohne Leistungsbeschränkung

Krafträder über 50 ccm und über 45 km/h - dreirädrige Kraftfahrzeuge über 50 ccm, 45 km/h und über 15 kW

- schließt die Klassen AM, A1, A2 mit ein -

  

Mindestalter: 24 Jahre (Direkteinstieg)

 

Prüfung : Theorie und Praxis 

12 Sonderfahrten  (Pflichtstunden)

Übungsfahrten nach Bedarf

Unterricht: 12 x  Grundstoff  und 4  x Zusatzstoff 

Vorbesitz Klasse B: 10 x Grundstoff und 4 x Zusatzstoff

oder

     20 Jahre (nach 2 Jahren Vorbesitz A2)

 Prüfung: Nur Praxis

Klasse A 1

Krafträder bis 125 ccm - bis 11 kW (Verhältnis Leistung/ Gewicht bis 0,1 kW/kg)

 

- Mindestalter 16 Jahre

- dreirädrige Fahrzeuge über 50 ccm und 45 km/h, bis 15 kW - schließt Klasse AM mit ein

 

Unterricht: 12 x Grundstoff und 4 x Zusatzststoff

Vorbesitz Klasse B:   10 x Grundstoff und 4 x Zusatzstoff

B 196 (Erweiterung der Klasse B)

 

 

• Mindestalter: 25 Jahre

 

• Voraussetzungen: Mindestens 5 Jahre im Besitz der Klasse B

 

• Fahrzeuge: Leichtkrafträder bis 125 ccm, max. 11 kW

 

• Ausbildung: 9 Unterrichtseinheiten (4 Theorie, 5 Praxis)

 

• Prüfung: Keine; nur Fahrerschulung

 

• Hinweis: Gültig nur in Deutschland

Klasse AM / Roller 

Klasse AM - leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge - bis 50 ccm

und 45 km/h - bis 4 kW bei Elektroantrieb

 

- Mindestalter 16 Jahre (in Niedersachsen ab 15)

- erfordert theoretische und praktische Prüfung

- kein Eintrag bei Prüfung mit Automatikfahrzeugen 

 

-Unterricht: 12 x Grundstoff und 2 x Zusatzstoff

 

- erfordert theoretische und praktische Prüfung